Geboren: 12. Februar 1909 in Wien
Gestorben: Hingerichtet: Geköpft am 11. April 1942 in Brandenburg-Görden
Wohnhaft: 1060 Wien, Liniengasse 40
Beruf: selbstständiger Handelsagent
Ehefrau: Andrea Haas, geb. Klein, 18. Mai 1912
Karl August Haas wurde als Sohn eines Justizbeamten im Februar 1909 in Wien geboren. Nach Volks- und Bürgerschule, besuchte er die Fortbildungsschule und begann dann seine kaufmännische Lehre. Er war als selbstständiger Handelsagent tätig, und von 1927 bis 1934 als Mitglied der sozialdemokratischen Partei Österreichs aktiv. Danach war er mit der vaterländischen Front verbunden.
Als er Zeugen Jehovas kennenlernte, trat er aus der katholischen Kirche aus und ließ sich 1937 gemeinsam mit seiner Frau Andrea (Lebensbericht: Haas Andrea) als Zeuge Jehovas taufen. Nach eigenen Angaben war er gemeinsam mit seiner Frau regelmäßig bei Zusammenkünften zum gemeinsamen Bibelstudium anwesend, die im 6. Bezirk in der Liniengasse 35, wöchentlich jeweils am Donnerstag um 19 Uhr stattfanden. Bis 1938 trafen sich ca. 5-10 Personen an dieser Adresse.
Unruhen ab 1940
Er blieb „trotz Belehrung“ des Reichskriegsgerichtes bei seiner Überzeugung und erklärte:
„Ich bekenne mich heute noch als „Zeuge Jehovas“ und lehne deshalb einen Dienst mit der Waffe bew. den Militärdienst überhaupt ab. […] Diese meine Haltung entspringt meiner geistigen Einstellung als Bibelforscher und werde ich sie nie aufgeben, obwohl ich weiß, welch schwere Strafe mich erwartet.“
Gleichzeitig wurde seine Frau Andrea wegen Beistandsleistung ihres wehrflüchtigen Ehemannes verhaftet und am 18. September 1941 ins Wiener Polizeigefängnis gebracht.
Reichskriegsgericht: “Er verdient keine Milde”
„Diese Bestimmung bedroht den, der sich der Erfüllung versucht grundsätzlich mit der Todesstrafe. Von ihr kann nur in minder schweren Fällen abgegangen werden. Ein solcher liegt nach den gesamten Tatumständen nicht vor. Die Notwendigkeit, in dem Kampf um Bestand des Reiches und die Zukunft des Volkes, die Wehrkraft des deutschen Volkes restlos einzusetzen, zwingt dazu, bei der Beurteilung der Verbrechen, die sich gegen seine Wehrkraft richten, den strengsten Maßstab anzulegen. Umstände, die zu einer milderen Beurteilung der Tat des Angeklagten führen könnten, sind weder aus dieser noch aus seiner Persönlichkeit zu entnehmen. Der Angeklagte hat hartnäckig und unbelehrbar an seiner Weigerung festgehalten und damit sein Bekenntnis zu einer volksfremden und volksfeindlichen Irrlehre über die Pflicht gestellt, sich in schwerster Not für sein Volk einzusetzen. Er verdient daher keine Milde.”
Am 11. April 1942 wird Karl – August Haas im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet.
Quellen:
DÖW 20000/H4 Anklageverfügung
DÖW 5733b
Militärhistorisches Archiv Prag (MAP), Urteile, Buch der Urteil, Nr. 43
SHV 6033/47 Gestapo Durchschrift vom 15.10.1941