Warning to the generations
07.07.1890 – 15.04.1974
verstorben im Alter von 84 Jahren an einem Myokardinfarkt und Herz- und Kreislaufversagen
Die junge Anna ist verzweifelt! Seit ihrer Geburt lebt sie im kleinen Markt Gutau, der damals zur Herrschaft Freistadt gehört. Sie ist das fünfte Kind des Fleischermeisters und Gastwirts Karl Eglauer und seiner Gattin Antonia, besucht bis zu ihrem vierzehnten Lebensjahr die Volksschule in Gutau und ist die nächsten vier Jahre im elterlichen Haushalt und im Geschäft der Eltern tätig. Sie lernt kochen und nimmt darauffolgend Stellen als Köchin in Attersee und Wien an.
Jetzt, im Jahr 1911, ist sie schwanger, aber unverheiratet, zu dieser Zeit eine ungeheure Schande! Sie entschließt sich deshalb, ihr Kind in der Anonymität der Großstadt Wien zur Welt zu bringen. Der Färbermeister Emil Karl Zötl, ebenfalls aus Gutau und offenbar der Kindesvater, reist ihr nach und heiratet sie schließlich am 20.02.1912 in der Pfarrkirche St. Augustin in Wien I, nur fünf Tage vor der Geburt der kleinen Anna.
Die jungen Eheleute kehren bald darauf nach Gutau bzw. Freistadt zurück und bekommen danach noch vier weitere Töchter: 1913 wird Maria geboren, am 10. Jänner 1916 Emilie, die aber im Alter von nur 3 Monaten stirbt, am 20. Juli 1918 kommt Martha Antonia zur Welt und schließlich am 4. Dezember 1923 Friederike.
Sie übernehmen ein Gasthaus in Freistadt. Nachdem dort die Parteiveranstaltungen der Sozialdemokratischen Partei abgehalten werden, ist auch Anna zwangsläufig Mitglied, hat aber keinerlei Funktion inne. Die Zötls führen eine gute Ehe, aber Emil trinkt als Gastwirt leider gerne, viel und oft – wie auch immer – die Familie muss das Gasthaus schließlich aufgeben und übersiedelt nach Wels, wo die Zötls in der Folge eine Färberei und Wäscherei betreiben.
Im Jahr 1930 kommt Anna Zötl zum ersten Mal in Kontakt mit Jehovas Zeugen – damals noch Internationale Bibelforscher-Vereinigung (IBV) genannt. Sie, Emil und ihre Tochter Anna kaufen zusammen das Buch „Schöpfung“ von J.F. Rutherford, damals Präsident der Watchtower Bible and Tract Society. Sie sind davon zutiefst beeindruckt. Bald besuchen sie die Versammlungen der IBV, die im Gasthaus „Zur Stadt Passau“ in der Schubertstraße 2 in Wels stattfinden. Meist sind dort zwischen 20 und 30 Personen anwesend.
Am 2. April 1930 – am gleichen Tag wie ihre Tochter Anna – tritt sie aus der Kirche aus. 1931 lässt sie sich „aus innerer Überzeugung“ als Zeugin Jehovas taufen. Sie wird von einem Bruder aus der Schweiz in ihrer Wohnung in der Herzog Friedrich Straße (1958 umbenannt in Kolpingstraße) in der Badewanne getauft. Auch ihre Tochter Anna lässt sich bei dieser Gelegenheit taufen. Ihr Mann Emil ist allerdings noch nicht so weit, diesen Schritt zu tun.
In der Versammlung lernt ihre Tochter Anna Egmund Stadtegger kennen und heiratet ihn am 28. Dezember 1931. Er ist bei den Versammlungen bis 1934 für den Büchertisch zuständig, das Hauptlager der Bücher ist bei den beiden zu Hause. Er gibt zwar später gegenüber der Gestapo an, dass es 1934 aufgelöst worden sei, leitet aber noch bis Mai 1940 Schriften an seine Schwiegermutter und andere Glaubensbrüder weiter mit dem Auftrag, sie ihm nach dem Lesen entweder zurückzugeben oder zu verbrennen.
Aufgrund des Verbots von Jehovas Zeugen in Österreich (1934/35) ist es nicht mehr möglich, sich weiter im Gasthaus „Zur Stadt Passau“ zu treffen. Daher lesen und erörtern Jehovas Zeugen die Bibel und die Schriften, die sie aus der Schweiz und später aus Wien zugesandt bekommen, in privatem Rahmen.
Der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich am 11. März 1938 verschärft die Lage von Jehovas Zeugen weiter. Alle Gesetze, die in Deutschland nur schrittweise in Kraft getreten sind, kommen in Österreich zu rascher Gültigkeit. Damit können politische Gegner und Jehovas Zeugen in „Schutzhaft“ genommen und auch ohne gerichtliche Verurteilung in Konzentrationslager eingeliefert werden.
Auch von August Kraft, dem Gruppendiener von Österreich, erhält Anna bei einigen Besuchen noch religiöse Schriften, die meist mit der Schreibmaschine geschrieben sind. Ihre Tochter Anna Stadtegger unterstützt ihn bei seiner Tätigkeit und übernimmt diese nach seiner Verhaftung zur Gänze. Sie erzählt ihrer Mutter aber nie viel davon, weil diese Arbeit sehr gefährlich ist. Am 20. Juni 1939 wird auch sie verhaftet und anschließend als „Schutzhäftling“ ins KZ Ravensbrück überstellt. Mutter und Tochter werden sich nie wiedersehen – Anna Stadtegger wird im September 1943 erhängt.
Am 2. September 1935 stirbt Emil Zötl an einem Schlaganfall, nachdem er die letzten fünf Jahre schon gesundheitliche Probleme hatte. Er hat sich zwar nie als Zeuge Jehovas taufen lassen, wird jedoch als „christlich freistehend“ ohne Kondukt und Priester beerdigt.
Anna führt danach die Wäscherei zusammen mit einer ihrer Töchter (wahrscheinlich Martha) weiter. Die Geschäfte gehen gut, sie selbst ist aber gesundheitlich sehr angeschlagen. Ab Juni 1940 schließt sie die Wäscherei und arbeitet nur noch privat in kleinem Rahmen als Wäscherin.
Im Februar 1940 wird Ernst Bojanowski, ein Missionar von Jehovas Zeugen aus Deutschland, der im Frühjahr 1938 einige Wochen bei den Stadteggers gewohnt hat, in Dresden festgenommen. Anlässlich seines Verhörs durch die Gestapo gibt er Details im Zusammenhang mit der Organisation von Jehovas Zeugen preis, was zur Folge hat, dass im Juni 1940 ein Erlass des Reichssicherheitshauptamtes eine reichsweite Verhaftungswelle anordnet, bei der „alle Angehörigen der IBV sowie alle in dieser Bewegung tätigen als auch als Bibelforscher bekannten Personen in Schutzhaft zu nehmen“ sind – Frauen explizit eingeschlossen.
Am 12. Juni 1940 schlägt die Gestapo zu. 130 Wohnungen in Oberösterreich und im Sudetengebiet werden durchsucht. Allein in Oberösterreich werden 27 Zeugen Jehovas festgenommen, aufgrund der dürftigen Beweise wird jedoch nur in 17 Fällen Anklage erhoben. Unter den Festgenommenen sind auch Egmund Stadtegger und Anna Zötl, wobei bei Anna vorläufig auf eine Inhaftierung verzichtet wird.
Sie wird allerdings am 1. Juli 1940 neuerlich verhaftet und am 2. Juli durch die Gestapo in Linz verhört. Sie nennt dabei zwar Namen von einigen Glaubensbrüdern, allerdings sind diese Personen der Gestapo entweder ohnehin schon bekannt, im KZ oder bereits verstorben. Dass die Betätigung für die IBV verboten ist, sei ihr bekannt, sie habe sich aber trotzdem noch weiter betätigt, weil sie von ihrer Erkenntnis nicht ablassen könne. Selbstverständlich grüße sie nicht mit dem Deutschen Gruß und erklärt weiters: „Wenn ich den Auftrag erhalten würde, mein Vaterland mit der Waffe zu verteidigen, würde ich dies entschieden ablehnen, weil das den Bibelgesetzen widersprechen würde. Ich kann nicht einsehen, dass meine Handlung strafbar ist. Darum habe ich auch nichts zu bereuen.“ Danach wird sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Grund ist ihre schlechte Gesundheit, außerdem steht ihre Tochter Friederike, die inzwischen Gustav Holzmann geheiratet hat und mit der sie im gemeinsamen Haushalt lebt, kurz vor der Entbindung.
Am 24. September 1940 wird Anna des Verbrechens nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des deutschen Volkes v. 25. Nov. 1939 RGBl 1, S. 2319 angeklagt.
Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Gesetz gegen Wehrkraftzersetzung, das 1939 in Kraft getreten und mit äußerster Strenge ausgelegt wird. So reicht bereits „die Bekundung der besonderen ideologischen Einstellung gegen Wehrpflicht und Wehrkraftmachung des deutschen Volkes“.
Die Gründe für die Anklage mögen uns heute in Anbetracht der drohenden Strafen als lächerlich, ja als geradezu absurd erscheinen.
Am 4. Dezember 1940 wird sie im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die sie im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Wels von 26. November 1941 bis 26. Mai 1942 verbüßt. Bis dahin bleibt sie auf freiem Fuß.
Dass zwischen Urteil und Antritt der Haft fast ein Jahr vergeht, mag einerseits in Annas Unbescholtenheit und ihrer schlechten Gesundheit, andererseits auch darin begründet sein, dass sie – wie auch im Urteil angeführt – zweifellos durch Funktionäre oder Missionäre wie z. B. Stadtegger bei ihren Entschlüssen beeinflusst wurde. Die Organisation von Jehovas Zeugen in Österreich ist zerschlagen, Wiederholungsgefahr anscheinend nicht gegeben. Die Behörde hat es daher offenbar nicht allzu eilig, die Strafe zu vollstrecken.
Kampf um Zuerkennung der Opferfürsorge
Nach der Entlassung aus der Haft schaut die Situation für Anna nicht rosig aus. Sie ist 52 Jahre alt, vorbestraft und hat große gesundheitliche Probleme. Der Zweite Weltkrieg erschwert das Leben zusätzlich. Ursprünglich hatte man sich darauf geeinigt, dass Egmund und Anna Stadtegger für sie im Alter sorgen würden, jetzt sind die beiden aber im KZ bzw. im Zuchthaus und nicht imstande, etwas für sie zu tun.
Von den kleinen Wäschereiarbeiten, die sie noch machen kann, kann sie beim besten Willen und trotz aller Sparsamkeit nicht leben. Ihre Tochter Friederike Holzmann, damals gerade 18 Jahre alt, und deren Mann Gustav kümmern sich deshalb um sie.
Schließlich endet der Zweite Weltkrieg und das Urteil gegen Anna Zötl wird erstaunlich schnell mit Beschluss vom 8. August 1946 aufgehoben. Sie gilt zwar jetzt nicht mehr als vorbestraft, kann aber aus gesundheitlichen Gründen keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen, sodass sie sich am 15. März 1950 entschließt, um Opferfürsorge anzusuchen. Sie sei aus politischen Gründen/Beteiligung für die Bibelforscher-Vereinigung sechs Monate im Gefängnis gewesen, während der Inhaftierung habe sie alle Zähne verloren und gesundheitlich sehr gelitten (schwere Monatsblutungen schon vor der Haft, verschlechtert durch die Haft). Sie habe kein Einkommen, wohne im gemeinsamen Haushalt mit ihrer Tochter Friederike und ihrem Schwiegersohn Gustav Holzmann in der Simonystraße 41 in Wels, von dem sie auch unterstützt werde. Sie könne und wolle aber nicht für den Rest ihres Lebens die Gutmütigkeit ihres Schwiegersohnes ausnützen.
Der Antrag wird prompt abgelehnt mit der Begründung, dass die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Sie gibt sich damit aber nicht zufrieden, sondern legt am 24. Juli 1950 Einspruch gegen den Bescheid ein. In der Folge lernt sie den „Amtsschimmel“ in Österreich gründlich kennen, sie wird immer wieder aufs Neue beauftragt, Bestätigungen und Dokumente vorzulegen bzw. Personen zu benennen, die ihre Angaben bestätigen können. Das Verfahren geht schließlich bis zum Bundesministerium für Soziale Verwaltung. Schlussendlich wird ihr vom Amtsarzt eine Invalidität von gerade einmal 25 % zuerkannt, außerdem erhält sie – ebenfalls nach langem Hin und Her – eine Haftentschädigung, wobei die Hälfte im Jahr 1953 ausbezahlt wird, der Rest Ende Mai 1963.
Anna wird bis zu ihrem Tod von ihrer Tochter Friederike unterstützt und findet bis zuletzt festen Halt und Zuversicht in ihrem Glauben. Ihre letzten beiden Jahre verbringt sie im Pensionistenheim in der Magazinstraße 3 in Wels. Sie stirbt am 15. April 1974 im Alter von 84 Jahren an einem Myokardinfarkt und Herz- und Kreislaufversagen.
Nichts könnte ihre Einstellung besser schildern als ein Bericht des Österreichers Ludwig Wurm, der als junger Mann voller Überzeugung bei der Waffen-SS diente, später jedoch in Kontakt mit Jehovas Zeugen kam und daraufhin seine Meinung änderte.
Über sein Zusammentreffen mit Anna Zötl in Wels schreibt er:
„Schon bald besuchte ich die Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas. Bei meinem ersten Besuch lernte ich eine ältere Frau kennen, deren Tochter und Schwiegersohn in einem deutschen Konzentrationslager wegen ihres Glaubens hingerichtet worden waren. Ich empfand tiefe Scham. Ich erklärte ihr, dass ich aufgrund meiner früheren Verbindungen genau darüber informiert sei, was sie und ihre Familie durchgemacht hätten, und im Hinblick auf meine Beziehungen zu den damals Verantwortlichen habe sie das Recht, voller Abscheu in mein Gesicht zu spucken. Zu meiner Überraschung hatte sie keine Hassgefühle, sondern sie weinte Freudentränen. Sie umarmte mich herzlich und sagte: ‚Wie wunderbar ist es doch, dass der allmächtige Gott, Jehova, auch Menschen aus den Reihen der Gegner erlaubt, in seine reine Organisation zu gelangen!‘ … Jetzt war ich derjenige, der seine Tränen nicht mehr zurückhalten konnte. Ich weinte wie ein Kind …“
Ludwig Wurm
„Ich empfand tiefe Scham. Zu meiner Überraschung hatte sie keine Hassgefühle, sondern sie weinte Freudentränen. Ich weinte wie ein Kind.“
© 2026 Purple Angle Association - All rights reserved