Hafenscherer Marie

  • Geboren 30. März 1895
  • aus Steinbach bei Schrems

2 Jahre Zuchthaus

Quelle: Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945 Band 3 Herausgeber „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“. Seite 296.

Urteil des SG I beim LG Wien gegen Marie Hafenscherer aus Steinbach bei Schrems wegen Teilnahme an einer Wehrfeindlichen Verbindung, 12.2.1942

DÖW 14.210

In der Strafsache gegen Marie Hafenscherer […] am 30. März 1895 […] geboren […] wegen Verbrechen gem. § 3 der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des Deutschen Volkes hat das Sondergericht I, 1. Senat, beim Landgericht Wien […] für Recht erkannt:

Marie Hafenscherer wird […] zu 2 – [zwei] – Jahren Zuchthaus verurteilt. […] In den Jahren 1940/41 nahm sie vielfach mit verschiedenen anderen Personen in unregelmäßigen Zeitabschnitten an dem sogenannten „Studium“ der Bibel im Hause des Rentners Kernstock in Zwiemannsbusch […] teil. Dabei wurde zum Zwecke der gegenseitigen Bestärkung im „Glauben“ die Biebl ausgelegt, und wurden maschingeschriebene Schriften der IBV vorgelesen. Im Sommer 1941 empfing der Angeklagte dort auch zusammen mit Prettenhofer […] die Erwachsenentaufe. Kurz darauf nahm sie den Bibelforscher Anton Blaschek, der ihr von seiner Flucht aus der Heilanstalt Am Steinhof erzählte, in ihre Wohnung auf. Während dieser Zeit war sie zusammen mit Kernstock und dessen Frau teils dort, teils in der eigenen Wohnung in Sitzungen anwesend, bei denen Blaschek maschingeschriebene Schriften der Bibelforscher vorlas und Bibelstellen u. a. in der Weise auslegte, daß ein aufrechter Zeuge Jehovas – dem 5. Gebot folgend – sich weigern müsse, eine Waffe in die Hand zu nehmen, selbst auf die Gefahr hin, deswegen vom Staat getötet zu werden. Solche bekenntnistreue Menschen würden dann trotzdem einst im Reiche Jesu Christi auf dieser Erde fortleben, während die anderen Menschen in der „Schlacht zu Harmagedon“ vernichtet würden. Mit Kernstock und Blaschek suchte die Angeklagte auch noch verschiedene als Bibelforscher bekannte Personen in ihrer Gegend auf, um sich zu vergewissern, ob diese noch den Lehren der IBV, so daß sie nunmehr in staatlicher Erziehung genommen werden mußte.

Dieser Sachverhalt steht auf Grund des glaubhaften Geständnisses der Angeklagten fest. Dabei hat Hafenscherer weiter erklärt, daß sie auch jetzt noch Zeugin Jehovas und fest von der Richtigkeit der Lehren der IBV überzeugt sei. In einer Munitionsfabrik könne sie nicht arbeiten, da dies dem 5. Gebot widerspreche und sie mit dem Schöpfer des Universums den Bund geschlossen habe, seinen Willen zu tun. Bei dieser Meldung beleibt sie auch nach eingehender Belehrung, während welcher sie das Notwehrrecht lediglich der Einzelperson zugesteht.

Verein zur Rehabilitierung und Unterstützung von Opfern der NS-Zeit - beschäftigt sich seit 1998 mit der Dokumentation und Aufarbeitung des Schicksals unschuldiger Opfer.

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