Heide-Mattkey Richard

  • Geboren am: 07. Oktober 1902

5 Monate Militärgefängnis Berlin-Tegel

Richard Heide-Mattkey arbeitete als Briefträger bei der Post in Klagenfurt. Am 21.03.1938 wurde er vom Postdienst zurückgestellt, weil er sich weigerte, den „Hitler-Gruß“ zu leisten. Es kam zu einem Disziplinarverfahren, welches ein knappes Jahr dauerte. Anschließend wurde er aus dem Postdienst im 19. Dienstjahr ohne Abfertigung entlassen.

Im Januar 1942 wurde er zum Wehrdienst einberufen. Aufgrund seiner Verweigerung kam er ins Militärgefängnis Berlin –Tegel, wo er über fünf Monate verbrachte. Im Gefängnis war er den verschiedensten Schikanen ausgesetzt. Er wurde verspottet und wiederholt körperlich misshandelt. Die Misshandlungen fanden den Höhepunkt, als der diensthabende Oberwärter auf Richards Kopf mit seinen Fäusten trommelte, bis dieser sein Bewusstsein verlor. Dann überschüttete man ihn mit kaltem Wasser, bis er das Bewusstsein wieder erlangte, und die Prozedur wurde wiederholt.

Während der Inhaftierung erlitt er zweimal einen Nervenzusammenbruch und trug Kopfverletzungen davon, unter denen er bis zu seinem Tod im Jahre 1974 litt. Im Juli 1942 musste er als Zwangsarbeiter in einer Maschinen- und Apparatefabrik arbeiten. Danach wurde er der Großgärtnerei Haidhof im Landkreis Ludwigslust bis Kriegsende zugeteilt.

Richards Schwester, Roberta Heide, arbeitete als Wirtschafterin im Schodenböck heim (Internat der Bildungsanstalt für Lehrpersonal) in St. Martin. Aufgrund ihrer religiösen Erziehung leistete sie keinen „Hitler-Gruß“. Sie war kein Parteimitglied und nahm auch nicht an der Parteiversammlung teil. Außerdem entfernte sie das Hitlerbild aus ihrem Zimmer.  Daraufhin forderte die SA den Direktor des Heimes auf, Roberta zu entlassen. Kurz danach fand sie in der Landwirtschaft eine neue Stelle.

Der Familie Heide wurde der Sohn Gerhard (geb.01.01.1932) weggenommen. Die Begründung lautete: „Es ist gefährlich, ihn [den Sohn Gerhard] in der Obhut seines Vaters, der Bibelforscher ist, zu belassen, da er seinem Sohn verbietet, den Hiltergruß zu leisten und die Lieder der Nation zu singen. 1942 wurde Gerhard von seinen Eltern weggeholt, wie das auch mit anderen Kindern von Zeugen Jehovas geschah.

Nach Kriegsende war die ganze Familie Heide wieder vereint. Seine Halbschwester war während dieser Zeit bei Verwandten in Wien untergebracht.

Quelle:

„Für alles bin ich stark durch den der mir Kraft verleiht!“ Widerstand und Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus in Kärnten. Seite 113/115 Dr. Gerti Malle

 

Weil Richard Heide seine Kinder im biblisch begründeten Glauben der Zeugen Jehovas lehrte, wurde Richard Heide aufgefordert, vor dem Landrat des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan zu erscheinen.

In der Folge wurde Richard Heide ein Gerichtsbeschluss ausgehändigt mit dem Entscheid, dass ihm sein Kind weggenommen werde. Die Begründung für den Beschluss: „Es ist gefährlich, ihn [den Sohn Gerhard] in der Obhut seines Vaters, der ein Bibelforscher ist, zu belassen, da er seinem Sohn verbietet, den Hitlergruß zu leisten und die Lieder der Nation zu singen.“

Gerhard kam unter andere Aufsicht, und dem Vater wurde nur gestattet, ihn ab und zu zu besuchen. Der Sohn wurde später zusammen mit seiner Schulklasse in das Kinderland-Verschickungslager in Lienz, Osttirol, gebracht, wo er bis zum Kriegsende 1945 blieb.

 

Quelle: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1989

Verein zur Rehabilitierung und Unterstützung von Opfern der NS-Zeit - beschäftigt sich seit 1998 mit der Dokumentation und Aufarbeitung des Schicksals unschuldiger Opfer.

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