Honeder Franz

Urteil des SG I beim LG Wien gegen Franz Honeder aus Modersberg-Reitzenarth wegen Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung, 20.5.1942

DÖW 14.217

Das Sondergericht Wien hat in der Sitzung vom 20. Mai 1942 in Zwettl […] für Recht erkannt:

Franz Honeder wird […] zu 3 – drei – Monaten Gefängnis verurteilt. […]

Aber auch in den Jahren 1940 und 1941 gab der Angeklagte den Zusammenhang mit der IBV nicht völlig auf. In dieser Zeit kam er mehrmals mit den Bibelforscher Pilz aus Purrath und Wiesinger zum Teil in deren Wohnung zusammen, wobei gemeinsam zur gegenseitigen Bestärkung in den Anschauungen der IBV die Bibel gelesen und die Auslegung der Bibel im Sinne der IBV besprochen wurde. Bei solch einer Gelegenheit überbrachte auch Pilz dem Angeklagten die Bibelforscherschrift „In der Entscheidungsstunde“, die der Angeklagte entgegennahm und in seiner Wohnung aufbewahrte. Als Folge dieser gegenseitigen Bestärkung bekannte sich Honeder noch bei seiner staatspolizeilichen Vernehmung als Zeuge Jehovas und erklärte, sich nicht entscheiden zu können, ob ein solcher Zeuge Jehovas nach den göttlichen Gesetzen Wehrdienst leisten dürfte.

Der Angeklagte gibt diesen Sachverhalt glaubhaft zu. Darüber hinaus aber erklärte er, daß er sich nunmehr von den Lehren der IBV abgewandt und daß er sich davon überzeugt habe, daß ein Volk sich auch nach den göttlichen Geboten wehren dürfe, wenn es von einem anderen überfallen werde. In der Hauptverhandlung hat der Angeklagte den Deutschen Gruß geleistet.

 

 

Quelle: Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945 Band 3 Herausgeber „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“. Seite 300/301.

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